Wort & Bild Verlag beantragt Untersagung der Knowledge Panels bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Neben einem Antrag auf Unterlassung beim Landgericht Berlin hat der Wort & Bild Verlag nun auch eine Stellungnahme bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) eingereicht und die Beanstandung und Untersagung der hervorgehobenen Präsentation und damit pauschalen Priorisierung von Inhalten des Internetportals www.gesund.bund.de auf der Google-Suchergebnisseite bei Eingabe diverser krankheitsbezogener Suchanfragen beantragt. Das Portal gesund.bund.de wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verantwortet.
Auch wenn die vom BMG mit Inhalten gespeisten Infoboxen in Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts München I seit letzter Woche nicht mehr hervorgehoben und priorisiert auf der Suchergebnisseite von Google ausgespielt werden, ist es wichtig, dass die Landesmedienanstalt in einem im Dezember eingeleiteten Verfahrens wegen Verstoßes gegen den Medienstaatsvertrag dies ebenfalls beanstandet und untersagt. Denn der Medienstaatsvertrag soll genau vor derartigen Beeinträchtigungen durch Medienintermediäre wie Google schützen. Die priorisierte Anzeige von Knowledge Panels, die exklusiv aus staatlichen Informationen des BMG gespeist wurden, stellt eine ganz offene Diskriminierung der privatwirtschaftlich organisierten Presse dar. Daneben liegt auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, denn dass über diese Infoboxen nicht etwa die relevantesten Suchergebnisse, sondern ausschließlich Inhalte von gesund.bund.de über die Knowledge Panels ausgespielt wurden, ließen die Infoboxen für den Verbraucher nicht erkennen. Auch die mangelnde Transparenz der Kriterien des Infokastens stellt einen Verstoß gegen die Regelungen des Medienstaatsvertrags dar, was sich zusätzlich gegen die Interessen der Leser richtet.
„Dieser Angriff auf die journalistische Meinungsvielfalt und pluralistische Informationsgesellschaft ist völlig inakzeptabel und muss deshalb auch aus dem Blickwinkel des Medienstaatsvertrags und durch die zuständigen Landesmedienanstalten geprüft, beurteilt und untersagt werden“, sagt Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags.
Zum Hintergrund: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat am 17. Dezember 2020 gemäß § 94 Medienstaatsvertrag (MStV) ein medienrechtliches Verfahren gegen die Google Ireland Ltd. (Dublin) eingeleitet. In diesem Verfahren wird geprüft, ob dadurch, dass Inhalte des Internetportals gesund.bund.de bei krankheitsbezogenen Suchbegriffen in der Google-Suche bevorzugt präsentiert werden, andere journalistisch-redaktionelle Anbieter von Inhalten aus dem Themenbereich Gesundheit in medienrechtlich nicht zulässiger Weise diskriminiert werden.
In diesem Sinne hat das Landgericht München I letzte Woche die priorisierte Anzeige der mit Inhalten von gesund.bund.de gespeisten Infoboxen auf Antrag der Burda-Verlagsgruppe bereits untersagt. Ein Verfahren des Wort & Bild Verlags beim Landgericht Berlin zur Untersagung der pauschalen Priorisierung von Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de wurde im Dezember 2020 bereits eingeleitet. Es liegt noch keine Entscheidung des Berliner Gerichts vor.